Sozialpolitische Zielsetzungen der BARMER VersichertenGemeinschaft -Die Unabhängigen von 1958 e.V.

Die BARMER VersichertenGemeinschaft - Die Unabhängigen e.V. (BVG) ist eine Arbeitnehmerorganisation mit sozialpolitischer Zwecksetzung nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches.

Wir sind als Versichertenvertreter/innen tätig im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und bei der Deutschen Rentenversicherung: Es organisieren sich in der BVG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Patientinnen und Patienten. Interessierte Sozialversicherungspflichtige haben die Möglichkeit sich aktiv einzubringen und direkt am Meinungsbildungsprozess mitzuarbeiten sowie auch in Selbstverwaltungsorganen mitzuwirken.

Wir sind eine gewerkschaftsunabhängige sowie parteipolitisch und religiös ungebundene Vereinigung und nur dem Wohl unserer Mitglieder und den Sozialversicherungspflichtigen bei der Barmer und der Deutschen Rentenversicherung verpflichtet.

Die BVG gibt interessierten Mitgliedern die Möglichkeit als Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater, als Mitglied in einem Widerspruchsausschuss oder in den Selbstverwaltungen von Krankenkasse und Rentenversicherung mitzuwirken.

Die BVG gehört der Dachorganisation „Die Unabhängigen e.V.“ an. Gemeinsam mit verschiedenen sozialpolitischen Arbeitnehmervereinigungen, als größter Partner wäre hier die BfA DRV-Gemeinschaft zu nennen, wollen wir gemeinsam die sozialpolitischen Interessen unserer Mitglieder fördern und nachhaltig vertreten.

Die BVG ist seit 1962 in den Selbstverwaltungsorganen der Barmer (Verwaltungsrat) und seit 1993 im Mitgliederparlament (Vertreterversammlung) der Deutschen Rentenversicherung Bund vertreten. Weiter Einfluss nehmen können wir über Vertretungen im Verband der Ersatzkassen (vdek), im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und in den Medizinischen Diensten (MD) auf Länderebene.

Wir stehen gemeinsam für nachfolgende Punkte ein:

Die BVG ist für den Erhalt der gegliederten Sozialversicherung. Sie fordert eine Verstärkung des Selbstbestimmungsrechts der Versicherungsträger und deren Selbstverwaltung sowie eine Zurückdrängung der staatlichen Bevormundung. Das Vertrauen der Versicherten in die Zukunftsfähigkeit unseres Sozialversicherungssystems leidet unter den zahlreichen politischen Eingriffen, die zu Kostenverlagerungen führen. Daher muss der Selbstverwaltung die Möglichkeit zur weitgehenden eigenverantwortlichen Ausgestaltung der Sozialversicherung zurückgegeben werden. Das Prinzip der Selbstverwaltung, das seit über 100 Jahren die paritätische Mitwirkung der Versicherten ermöglicht, ist zudem verfassungsrechtlich zu verankern.

Mit den finanziellen Ressourcen der Sozialversicherungen muss verantwortungsbewusst umgegangen werden. Der Solidargedanke der Sozialversicherung verpflichtet alle Beteiligten zur Sparsamkeit. Zuzahlungsverpflichtungen der Versicherten werden abgelehnt.

Wir fordern die Entlastung der Sozialversicherung von versicherungsfremden Leistungen. Die finanziellen Belastungen durch Leistungen, die nicht zum originären Auftrag der Sozialversicherung gehören, müssen von der gesamten Bevölkerung über Steuermittel getragen werden. Das Prinzip der solidarischen Finanzierung, wobei der Starke für den Schwachen und der Gesunde für Kranken eintritt, muss erhalten bleiben. Gleiches gilt für die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung, die Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen in der sozialen Marktwirtschaft ist. Im Mittelpunkt aller Bemühungen muss eine humane, effiziente, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Versicherten stehen. Vor diesem Hintergrund wollen wir Einfluss nehmen, damit die Barmer auch in Zukunft innovativer Dienstleister mit kompetenten Versorgungsspezialisten bleibt.

Allgemeine, selbstverwaltete, soziale BürgerKrankenVersicherung

Die BVG spricht sich für die Einführung einer allgemeinen, selbstverwalteten, sozialen „BürgerKrankenVersicherung“ aus. Diese soll so ausgestaltet werden, dass das heutige gegliederte System an Krankenkassen erhalten bleibt, damit der Wettbewerb um eine bestmögliche Gesundheitsversorgung nicht gefährdet wird. Gleichzeitig werden die privaten Krankenversicherungen als Grundversorger überflüssig.

Die BVG bekennt sich zur krankenkassenübergreifenden Solidarität als grundlegender Erfordernis für den Erhalt von Vielfalt und Pluralität im Bereich der Krankenversicherung. Das gegliederte Sozialversicherungssystem hat sich in den Jahrzehnten ihres Bestehens als Garant für den sozialen Frieden und Fortschritt in unserem Land bewährt. Die Gliederung im System der deutschen Sozialversicherung und die auf gute Leistung und Versorgung sowie auf die Versichertenzufriedenheit orientierte wettbewerbsfördernde Vielfalt ihrer Organisationsstrukturen sind zu erhalten und zu stärken.

Über eine allgemeine, selbstverwaltete, soziale „BürgerKrankenVersicherung“ wird die Finanzierungsgrundlage des Gesundheitssystems verbreitert, da alle Bürger in das System integriert werden. Die heute schon in Teilen vorherrschende Zwei-Klassenmedizin wird abgeschafft, da für Leistungserbringer kein Anreiz mehr für eine Bevorzugung von Privat-Versicherten besteht.

Hausärztliche Versorgung

Die BVG setzt sich für die Sicherstellung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in strukturschwachen Regionen für Patientinnen und Patienten ein.

Psychotherapeutische Versorgung

Die BVG setzt sich für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung ein, so dass behandlungsbedürftige Versicherte schneller als derzeit Therapieplätze erhalten, und bringt dies in die politische Diskussion ein.

Pflege

Die BVG erstrebt eine stabile soziale Pflegeversicherung. Die soziale Pflegeversicherung hat als jüngster Zweig der deutschen Sozialversicherung die humanitäre Ausgestaltung des Systems weiter verbessert. Ihre Grundlage muss solide bleiben und darf angesichts der zukünftigen Herausforderungen und den damit verbundenen Belastungen nicht zur Disposition gestellt werden. Um den Herausforderungen gerecht zu werden, muss sie auf eine stabile und neue, auch steuerfinanzierte, Grundlage gestellt werden. In die soziale Pflegeversicherung gehören alle Menschen, ohne Ausnahme, die in Deutschland leben.

Rente

Die BVG fordert, dass die Rente auch in Zukunft Ausdruck der Lebensarbeitsleistung sein muss. Die Versicherten müssen auf ihre gesetzlich garantierte Altersversorgung vertrauen können und die Rentenansprüche müssen für die Lebensplanung verlässlich sein. Dies ist verfassungsrechtlich zu garantieren und darf nicht tagespolitischen Interessen zum Opfer fallen. Eine Rentenhöhe nach Kassenlage ist abzulehnen.

Die BVG befürwortet eine zusätzliche, steuerfinanzierte Aufstockung der Altersversorgung für Rentenbezieher mit einer geringen Rente.

Rehabilitation

Die BVG setzt sich für eine nachhaltige Stärkung der Rehabilitations- und Präventionsbemühungen ein - mit einem hohen Qualitätsstandard.

Dazu fordert die BVG, dass die Rehabilitation als Leistung der Daseinsvorsorge grundsätzlich in den Leistungskatalog der Deutschen Rentenversicherung überführt und aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung herausgenommen wird. Damit erreichen wir einen gleich hohen und guten Qualitätsstandart, in einer Hand und gesichert über die Selbstverwaltungsstrukturen der Deutschen Rentenversicherung.

Verabschiedet in der Mitgliederversammlung am 24. September 2022, Göttingen.