Mitglieder in den Widerspruchsausschüssen

Das Bestreben der BARMER ist es, die Versicherten und ihre Angehörigen mit all den Leistungen zu versorgen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit erforderlich sind. Dies geschieht im Rahmen der Sozialgesetzgebung und der entsprechenden Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Bei jährlichen Ausgaben von ca. 30 Milliarden Euro für u.a. ärztlichen Leistungen, Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln und Vorsorge/Rehamaßnahmen bleibt es natürlich nicht aus, dass die Erwartungen der Versicherten nicht immer mit den Möglichkeiten der Kasse übereinstimmen. Seien es erwartete Kuren, außergewöhnliche Arzneien oder Heilmaßnahmen die im Grenzgebiet zwischen kosmetischer und medizinisch notwendiger Behandlung liegen oder angeforderte Hilfsmitteln die den Rahmen der Richtlinien überschreiten. In solchen Fällen sollte der Versicherte wissen, dass er die Entscheidung der Kasse nicht unwidersprochen hinnehmen muss.

Sein Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse wird einem der 20 Widerspruchsausschüsse der BARMER zur Entscheidung vorgelegt. Dort entscheiden die jeweils vier Mitglieder nach eingehender Beratung mit den zuständigen Sachbearbeitern ob eine Abhilfe möglich ist. Grundsätzlich geschieht dies mit dem gemeinsamen Bestreben einen Weg zu finden, ob und wie dem Antrag des Versicherten Rechnung getragen werden kann. Hierbei zeigt sich in vielen Fällen dass die geltenden Gesetze und Richtlinien eine Rücknahme der durch die Geschäftsstelle getroffenen Entscheidungen nicht erlauben. In Einzelfällen findet sich jedoch gemeinsam ein Weg den Versicherten zu unterstützen und seinen Antrag zu realisieren. In den monatlich stattfindenden Sitzungen entscheidet jeder Widerspruchausschuss über ca. 100 Widersprüche aus Kranken und Pflegekasse. In die Entscheidung fließen nicht nur die Ergebnisse der Gutachten des MDK und die Begründung der eingereichten Widerspruchschreiben und ärztlichen Unterlagen ein, es erfolgt auch eine Würdigung der vorgebrachten Argumente mit dem „gesunden Menschenverstand“ und dem Wohlwollen, das jedes Mitglied von der BARMER erwarten kann. Trotzdem lassen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Mehrzahl der eingereichten Widersprüche eine Änderung der getroffenen Entscheidungen nicht zu. Dies wird dem Versicherten dann im Widerspruchsbescheid mitgeteilt. Sowohl die Verwaltung als auch die Widerspruchsausschüsse legen Wert darauf, diesen „Verwaltungsakt“ dem Antragsteller verständlich und unter Schilderung der entsprechenden Gründe mitzuteilen. Fühlt sich der Antragsteller dann noch immer im Unrecht hat er die Möglichkeit die Entscheidung beim zuständigen Sozialgericht durch Klage anzufechten. Die Widerspruchsausschüsse werten dann in den folgenden Sitzungen die Entscheidungen der Sozialgerichte aus und um daraus Lehren für künftige Entscheidungen zu ziehen.

Unsere BARMER VersichertenGemeinschaft kann auf Grund des hervorragenden Wahlergebnisses 40 Plätze in den Widerspruchsausschüssen bestzen.

Die personelle Zusammensetzung sowie weitere Informationen finden sie auf der Homepage der BARMER:

https://www.barmer.de/ueberuns/verwaltungsrat/organisation/ausschuesse-1056672